| TT-BEGRIFF | GGV DE | Allgemein | Sammelwerke | |
| TT - ZAHL |
Ab dem 1. April 2003 begann das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) mit der Bearbeitung von Geschmacksmuster-Anmeldungen nach der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Das neue Gemeinschaftsgeschmacksmuster eröffnet dem Inhaber ungeahnte Möglichkeiten zum Schutz seiner Designs.
Das nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützt ohne Eintragungsformalitäten die Erscheinungsform von neuen Erzeugnissen für einen Zeitraum von drei Jahren in der gesamten EU vor Nachahmungen.
Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) angemeldet und eingetragen wird, gewährt über den bloßen Schutz vor Nachahmung hinaus ein Schutzrecht mit absoluter Sperrwirkung. Der Inhaber kann jede Benutzung des Designs verbieten: Neben Herstellung, Anbieten, Inverkehrbringen und Besitz sind Ein- und Ausfuhr umfasst. Damit geht der Verbotsbereich über den von europäischen Patenten hinaus; ebenso die Schutzdauer, die verlängerbar von 5 bis zu 25 Jahren reicht.
Die Autoren erläutern alle für die Praxis wichtigen Aspekte des neuen Gemeinschaftsgeschmacksmusters präzise und verständlich:
Zum schnellen Zugriff für die tägliche Arbeit finden sich in den Anhängen die Texte der Verordnung, der Durchführungsverordnung, der Gebührenordnung und der erweiterten Locarno-Klassifikation.
Die 2. Neuauflage zeigt zum einen die Änderungen gegenüber der alten nationalen Rechtslage und zum anderen Unterschiede zum Gemeinschaftsrecht übersichtlich, praxisorientiert und leicht verständlich auf.
Neben den Schutzvoraussetzungen, dem Anmeldeverfahren und der Eintragung werden die Rechtsbehelfe sowie die Verletzung und Rechtsgültigkeit von Gemeinschaftsgeschmacksmustern und deutschen Geschmacksmustern mit der gebotenen Präzision erläutert.
Insgesamt stellt das Werk eine konsequente Weiterentwicklung des im Jahr 2003 erschienenen Buches "Gemeinschaftsgeschmacksmuster" der Autoren dar.
Die im Anhang beigefügten Gesetzestexte, Verordnungen und Konkordanzlisten sowie ein das deutsche und das europäische Musterrecht gründlich erschließendes Sachregister machen das Buch zu einem wertvollen Hilfsmittel, das jeder Praktiker zu schätzen wissen wird.
TT / 21.07.2006 / 22.05.2003 ---) Literaturübersichten
| BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend: