Buchbesprechung: „Gewerbliche Schutzrechte in Russland und den GUS-Staaten und Einführung in das Eurasische Patentübereinkommen“ von Blinnikow / Zellentin





TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS

FEEDBACK

RA KRIEGER

SUCHE:
in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
EAPC
Patentrecht
Allgemein
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
EAPC478
2015
501
Mai 2003


  • Prof. Dr.-Ing. W. I. Blinnikow; Dr. Rüdiger Zellentin:

  • „Gewerbliche Schutzrechte in Russland und den GUS-Staaten und Einführung in das Eurasische Patentübereinkommen“
  • 2003, XII, 152 Seiten, kartoniert, EUR 78,- zzgl. Portokosten

  • Carl Heymanns Verlag AG, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-452-24145-9

Die erste deutschsprachige Übersicht zu den gewerblichen Schutzrechten in den GUS-Staaten

Russland und den übrigen GUS-Staaten (Armenien, Aserbaidschan,
Georgien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Republik Moldau,
Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan) gibt es neue Gesetze, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen zum gewerblichen Rechtsschutz.

Die Autoren geben eine Fülle nutzwerter Informationen und machen die Rechtsanwendung und -auslegung in Russland und den Staaten der GUS transparent und vergleichbar.

Die Einführung in das Eurasische Patentübereinkommen ermöglicht dem Praktiker abzuschätzen, wann ihm dieses System Vorteile bringt, welche Anforderungen an Anmeldungen gesteilt werden und welche Kosten auf ihn zukommen.

  • Patente, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster

  • Marken und geographische Herkunftsangaben

  • Eurasisches Patentübereinkommen

Das Buch bietet Anmeldern, Anwälten und Investoren eine ausgezeichnete Grundlage für das Verständnis schutzrelevanter Fragen in der gesamten GUS-Region.

TT/11.05.2003   —) Literatur-Übersichten



Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf – Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)





    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS

    FEEDBACK

    RA KRIEGER

    SUCHE:
    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK