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Christoph Brömmelmeyer stellt zunächst klar, dass das Internet ipso facto weder Regelungsautonomie jenseits des Territorialstaats verbürgt noch ein Reich spontaner Marktordnungen ist. Das Internet ist allerdings ubiquitär (überall verbreitet), so dass sich auch das Konflktpotential im Internetwettbewerb überall entfalten kann. Dieser Ubiquität steht die Territorialität des Rechts gegenüber, die eine strukturelle Rechtsunsicherheit im Internet erzeugt. Mangels eines globalen Internetrechts lässt sich diese Rechtsunsicherheit nur durch einen Rechtsrahmen abbauen, der die (supra-)nationalen und regionalen Rechtsordnungen miteinander vernetzt.
Der Autor entwickelt diesen Rechtsrahmen aus der Perspektive der Bundesrepublik Deutschland. Er analysiert die Rolle des Internationalen Privatrechts und des Europäischen Rechts, bildet das Recht der Domain Names fort und entwirft das Recht der kommerziellen Kommunikation.
Rechtsprechung und Literatur sind bis zum 15.3.2006 berücksichtigt.
Interessenten: Rechtswissenschaftler (IPR, Wettbewerbs- und Markenrecht, Medienrecht, Wirtschaftsrecht); entsprechende Institute und Bibliotheken.
TT/07.03.2007 ---> Literaturübersichten
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