Buchbesprechung: „Internationales Urheberrecht in Deutschland und England“ von Alexander Peinze




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Länder-
Sammelteil
Urheberrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
IZ480
7015
502
Mai 2002


  • Alexander Peinze

  • Internationales Urheberrecht in Deutschland und England

    Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
    Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Band 92
  • 2002, 425 Seiten, broschiert, EUR 69,- zzgl. Versandkosten

  • Verlag Mohr Siebeck, Tübingen

  • ISBN-Nr.: 3-16-147727-8

Der Einsatz digitaler Medien und der Welthandel beschleunigen nicht nur die Internationalisierung des Urheberrechts sondern führen auch zu einem drastischen Anstieg von Rechtsverletzungen. Trotz internationaler und regionaler Bemühungen ist mit der weltweiten Vereinheitlichung des Urheberrechts in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Effektiver Urheberrechtsschutz ist somit nach wie vor nur das internationale Privat- und Verfahrensrecht der Einzelstaaten zu erreichen.

Alexander Peinze untersucht anhand der deutschen und englischen Rechtsprechung Kernfragen des internationalen Urheberrechts und kommt zu dem Ergebnis, dass es im gegenwärtigen Zustand der Rechtsunsicherheit sinnvoll ist, den Tatort aufgrund des Tatsachenvortrags der Parteien zu bestimmen.

TT/25.05.2002




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf – Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK