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Wie alle neuen Entwicklungen, so bergen auch weltweite Computernetze wie das Internet sowohl Chancen als auch Risiken für die Anbieter und Nutzer. Die Verletzbarkeit von Urheberrechten hat im Internet jedoch eine bislang nicht gekannte Dimension erreicht. Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet stellt die Rechtsinhaber vor große Probleme: Welches Recht ist anwendbar? Die Gerichte welchen Staates sind zuständig?
Der Verfasser untersucht verschiedene Lösungswege und unterbreitet einen für Wissenschaft und Praxis tauglichen Lösungsvorschlag aus Ansätzen des Informationsrechts und der Rechtsinformatik. Die Frage nach dem anwendbaren Recht beantwortet das nationale Internationale Privatrecht. Über die Frage nach dem anwendbaren Internationalen Privatrecht entscheidet das angerufene Gericht, sofern es international zuständig ist, sei es nach den Regeln des nationalen oder des europäischen Zivilverfahrensrechts. Das Problem im Internet: Deutsches Urheberrecht ist anwendbar, soweit eine Datei in Deutschland bestimmungsgemäß abrufbar ist oder verbreitet wird. Gleiches gilt für die Zuständigkeit deutscher Gerichte.
Gesetzgebung, Rechtsprechung, Literatur einschließlich Internetadressen sind bis Juli 2001 berücksichtigt.
Einleitung (Internet für Juristen, urheberrechtliche Fragen, gerichtliche Zuständigkeit)
§ 1 Internet (Computernetz, Rechtsnormen, Urheberrecht)
§ 2 Rechte der Urheber im Internet (Werk, Urheber, Inhalt des Urheberrechts)
§ 3 Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts (Rechtsgrundlage, Tatbestand, Rechtsfolge)
§ 4 Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen
§ 5 Begrenzung der Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts und der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
Zusamenfassung: Thesen zur Anwendbarkeit deutschen Rechts bei Urheberrechtsverletzungen im Internet / Thesen zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
TT/23.07.2002
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