Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
Deutschland
Einigung
Patentrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
DE 598
2015
502
Februar 1997
(3-4/II/97)

Für die in der ehemaligen DDR vor dem Beitritt fertiggestellten Erfindungen gilt das frühere DDR-Recht der Arbeitnehmererfindung weitgehend fort. Im Anschluß an den Ersten Staatsvertrag hatte die DDR das Erfinderrecht Mitte 1990 zwar grundlegend novelliert und dem bundesdeutschen Recht angeglichen. Den Schwerpunkt der gesetzlichen Neuregelung bilden aber die Übergangsregelungen für die Erfindungen, die noch unter der Geltung des sozialistischen Erfinderrechts mit seiner schwer überschaubaren Regelungsvielfalt entstanden sind. Dies betrifft die Mehrzahl der rund 130.000 erstreckten DDR-Patente und Patentmeldungen.

Von erheblicher Relevanz ist die Frage der Vergütung dieser Erfindungen. Deren Klärung gestaltet sich deshalb schwierig, weil im Ergebnis Regelungen aus zwei konträren Rechtssystemen ineinandergreifen. Daran hat auch das 1992 in Kraft getretene Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten wenig geändert. Die praxisorientierte Abhandlung soll Lösungen zu zahlreichen Einzelproblemen aufzeigen, wie etwa die rechtlichen Auswirkungen von Gesamtvollstreckungsverfahren, Betriebsübergang und Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Verjährung von Vergütungsansprüchen, die Aufgabe von Schutzrechten, das Verfahren vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen oder Klageverfahren sowie Besonderheiten für den öffentlichen Dienst, insbesondere bei Hochschulerfindungen.

Die vorliegende Darstellung wendet sich an alle, die beruflich mit dieser schwierigen und komplexen Rechtsmaterie befaßt sind, um im Einzelfall praxisgerechte Orientierungshilfen an die Hand zu geben.

TT/22.01.1997



Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste

BESTELLUNG

bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH - POB 10 50 27 - 40 041 Düsseldorf - Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt vorbehalten.


    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:

    SUCHE
    in anderen TT-SeitenExakt
    in TT-Buchbesprechungen nach weiterer LITERATUR
    TT-HOMEPAGE
    NEWS
    FEEDBACK
    RA KRIEGER