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Der "Kommentar zum Anwaltsgesetz" erläutert als erste umfassende Kommentierung das neue eidgenössische Anwaltsgesetz (BGFA), das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist. Das BGFA verwirklicht die interkantonale und europäische Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte und vereinheitlicht die Berufsregeln sowie das Disziplinarrecht.
Der Kommentar will die praktisch tätigen Anwältinnen und Anwälte und die mit Fragen des anwaltlichen Berufsrechts befassten Behörden mit dem neuen schweizerischen Anwaltsrecht vertraut machen und bei Unebenheiten des Gesetzes Halt geben. Er nimmt dabei zu vielen praktischen Problemen des Anwaltsalltags Stellung. Der Leser findet Antworten auf Fragen rund um das Anwaltsregister, Hinweise zum Verhältnis des eidgenössischen Berufsrechts zu den kantonalen Anwaltsgesetzen und den Standesregeln der Anwaltsverbände sowie Erläuterungen zu Stichworten wie Honorarvereinbarung, Berufshaftpflichtversicherung, multidisziplinäre Partnerschaft, Interessenkonflikt, angestellter Anwalt und Rechtsformen der Anwaltskanzleien. Die Kommentierung setzt sich ferner mit der jüngsten Praxis des Bundesgerichts zur Unabhängigkeit auseinander und bespricht das neu gestaltete Verhältnis der schweizerischen Anwaltschaft zu den EU- und EFTA-Anwälten. Stand der Lehre und Rechtsprechung: 15. September 2004.
Die Anhänge enthalten den BGFA-Gesetzestext, die Richtlinien des SAV für die Berufs- und Standesregeln, die Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU und des EWR (CCBE), die drei EU-Richtlinien sowie eine Liste der kantonalen Aufsichtsbehörden.
Ass. jur. Tobias Baumgartner, LL.M. (Eur.)
Prof. Dr. iur. Dominique Dreyer, Rechtsanwalt, LL.M.
Prof. Dr. iur. Walter Fellmann, Rechtsanwalt
PD Dr. jur. Andreas Kellerhals, Rechtsanwalt, LL.M.
Dr. jur. Hans Nater, Rechtsanwalt, LL.M.
Dr. jur. Christian Oetiker, Advokat, LL.M.
Dr. iur. Michael Pfeifer, Advokat, MBL-HSG
Prof. Dr. jur. Tomas Poledna, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. jur. Ernst Staehelin, Advokat, LL.M.
1. Abschnitt: Allgemeines
2. Abschnitt: Interkantonale Freizügigkeit und kantonales Anwaltsregister
5. Abschnitt: Ständige Ausübung des Anwaltsberufs durch Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung
6. Abschnitt: Eintragung von Anwältinnen und Anwälten aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA in ein kantonales Anwaltsregister
7. Abschnitt: Verfahren
8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Anhänge
TT/03.02.2005 ---) Literaturübersichten
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