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| TT - ZAHL | (13-14/IX/97) |
Mit Wirkung vom 1. Juli 1995, vom 1. September 1995 und vom 1. Januar 1996 sind mehr als ein Drittel aller Gesetzesartikel erneut geändert worden.
Der vorliegende Gesetzestext steht seit dem 1. Januar 1996 in Kraft. Er wird in deutscher, französischer und italienischer amtlicher Fassung wiedergegeben, welche gleichermassen Gesetzeskraft haben. Die englische Fassung beruht auf Übersetzung ohne Gesetzeskraft.
Erfaßt sind die von 1956 bis Mitte November 1995 veröffentlichten Entscheide kantonaler Gerichte und des Bundesgerichts und der in Patentsachen zuständigen Verwaltungsbehörden und -gerichte (Patentamt, Einspruchsabteilungen, Beschwerdekammern, Rekurskommission), und zwar in Form von Leitsätzen in deutscher Sprache unter Angabe der Fundstellen und der Sprache des Entscheides bzw. der Übersetzung.
Die Anordnung der Entscheide erfolgte in zeitlicher Reihenfolge, beginnend mit dem ältesten Entscheid, um die Entwicklung der Rechtsprechung darzustellen und eine spätere Fortführung mit neueren Entscheiden zu erleichtern. Der eilige Benutzer findet den Zugang zu den neuesten Entscheiden somit am Ende der jeweiligen Reihe.
Wo sich die Leitsätze auf eine frühere Gesetzesfassung beziehen, wird diese in deutscher Sprache und nur insoweit wiedergegeben, als sie von der geltenden Fassung abweicht.
Patentgesetz in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache in der neuen Fassung vom 1. Januar 1996 mit Leitsätzen zu den Entscheiden von 1956 - 1995
| Anhang I | Leitsätze zu allgemeinen patentprozessualen Entscheiden |
| Anhang II | Auszug aus dem Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG) vom 16. Dezember 1943 mit Leitsätzen zu den Entscheiden |
| Anhang III | Auszug aus dem Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) vom 18. Dezember 1987 mit Leitsätzen zu den Entscheiden |
| AnhangIV | Auszug aus dem Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Schutz der Erfindungspatente (Patentschutzvertrag) vom 22. Dezember 1978 und aus der Ergänzungsvereinbarung vom 2. November 1994 mit Leitsätzen zu den Entscheiden |
| Anhang V | Auszug aus dem Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGEG) vom 24. März 1995 |
TT/22.07.1997
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