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Wenige patentrechtliche Themen haben in der Öffentlichkeit eine so kontroverse Diskussion ausgelöst wie die Patentierbarkeit von Erfindungen, die auf humanbiologischem Material beruhen. Zu den zahlreichen umstrittenen Fragen gehört, welche Bedeutung der Einwilligung des Spenders von menschlichem Material für die spätere Patentierung zukommt. Zwei Positionen stehen sich dabei gegenüber: Auf der einen Seite wird die Ansicht vertreten, die Einwilligung des Spenders müsse Voraussetzung der Patentierung sein und vom Anmelder nachgewiesen werden. Die Gegenauffassung verweist das Einwilligungserfordernis in den außerpatentrechtlichen Bereich.
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob es notwendig und wünschenswert ist, das Erfordernis der informierten Zustimmung im Zusammenhang mit humanbiologischen Erfindungen nicht nur bei der Entnahme des Materials, sondern auch bei einer Patentanmeldung einzuholen und schließlich als Patentierungsvoraussetzung umzusetzen.
TT/05.02.2008 ---) Literaturübersichten
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