| TT - BEGRIFF |
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Urheberrecht |
Sammelwerke |
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Der Fantasie sind bei der Kreation eines Zeichens keine Grenzen gesetzt. Viele Marken fallen durch ihre individuelle Gestaltung auf; sie erfüllen nicht nur die Anforderungen an die Schutzfähigkeit als Marke, sondern sind meist auch als urbeberrechtliches Werk geschützt. Die kumulative Anwendbarkeit beider Schutztitel kann aber dann nicht geltend gemacht werden, wenn sich einzelne Normen widersprechen. Die Schutzvoraussetzungen und -objekte von Marken- und Urheberrechtsschutz, ebenso deren Schutzinhalt und -umfang werden deshalb einander gegenübergestellt und auf ihre Wechselwirkungen untersucht. Anhand speziell interessierender Fallkonstellationen und möglicher Differenzen bei der Anwendung der jeweils relevanten Bestimmungen werden sodann mögliche Kollisionlösungen aufgezeigt.
Interessenten: Urbeberrechtler, Immaterialgüterrechter, Praktiker und Wissenschafter
TT/28.11.2002
| BESTELLUNG |
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