Buchbesprechung: „Die Verkehrsdurchsetzung im schweizerischen Markenrecht“ (Dissertation 2013) von Adrian P. Wyss




TT-HOME
TT-ARCHIV

TT-NEWS
RA KRIEGER
SUCHE:
in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Schweiz
Markenrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
CH835
4015
520
Oktober 2013

  • Adrian P. Wyss
  • Die Verkehrsdurchsetzung im schweizerischen Markenrecht
    Reihe: Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht SMI, Band 97
  • 1. Auflage 2013, 302 Seiten, broschiert, CHF 82,- zzgl. Portokosten
  • Stämpfli Verlag AG, Bern
  • ISBN-Nr.: 978-3-7272-1896-5

Unter welchen Voraussetzungen können Zeichen, die zum Gemeingut gehören und daher grundsätzlich vom Markenschutz ausgeschlossen sind, dennoch ausnahmsweise als Marke geschützt werden?

Die Antwort auf diese Frage liefert der in Art. 2 lit. a MSchG kodifizierte Verkehrsdurchsetzungstatbestand. Dieser ist in der Praxis von großer Bedeutung, da Zeichen im Gemeingut für viele Unternehmen – gerade wegen des oft vorhandenen Suggestivcharakters – als Kennzeichen besonders interessant sind. Die Beurteilung der Verkehrsdurchsetzung wird dabei durch Verwaltungsbehörden und Gerichte alles andere als einheitlich gehandhabt. Umso mehr erstaunt es, dass in der Schweiz bisher keine Abhandlung zu diesem Thema vorhanden ist.

Auf der Grundlage einer umfassenden Gesamtdarstellung der Rechtsprechung und Lehre zur Verkehrsdurchsetzung sowie einer Übersicht zur bisherigen Praxis des Institutes für Geistiges Eigentum entwickelt der Autor weiterführende dogmatische und praktische Lösungsansätze und schließt diese systematische Lücke im Schrifttum.

Die vorliegende Monographie ist damit als kompaktes Nachschlagewerk nicht zuletzt für den Praktiker von großem Nutzen.

TT/06.10.2013   —) Literaturübersichten



Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telefon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 9342320
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME
    TT-ARCHIV

    TT-NEWS
    RA KRIEGER
    SUCHE:
    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK