| TT - BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
| TT - ZAHL |
Zehn Jahre nach Inkrafttreten des revidierten schweizerischen Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Rechtslage für Journalisten nach wie vor nicht restlos geklärt:
Bekannte Fälle wie "Contra-Schmerz" und "Mikrowellenherd" machen deutlich, daß die kritische Wirtschaftsberichterstattung oder die Veröffentlichung von Warentests zu einem oft schwer einzuschätzenden Risiko geworden ist. Der Autor zeigt auf, inwieweit das UWG auf die Presse Anwendung findet, welche Konsequenzen zu gewärtigen sind und welchen Sorgfaltspflichten Journalisten zu genügen haben.
Im Weiteren werden Vorschläge präsentiert, wie Konflikte zwischen der Presse und Wirtschaftssubjekten vermieden oder bewältigt werden können - ohne die Journalisten der Gefahr der Selbstzensur auszusetzen. Propagiert wird eine gut ausgebaute Presse-Selbstkontrolle, namentlich ein wirkungsvoller Presserat.
TT/01.07.1999
| BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend: