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Immer mehr werden die heutigen Märkte mit Werbung überflutet. Dies hat zur Suche nach neuen, erfolgreichen Marketingformen geführt wie Werbung mit Sport. Die attraktiven Werberechte bei Sportveranstaltungen werden von Sponsoren zu teilweise sehr hohen Preisen erworben. Häufig versuchen auch Dritte diese Veranstaltungen unentgeltlich zu Werbezwecken zu nutzen (sogenanntes Trittbettfahren oder auch Ambush Marketing).
Die vorliegende Arbeit untersucht das Phänomen des Trittbettfahrens durch Werbung bei Sportveranstaltungen und analysiert die Frage, wer diese Veranstaltungen unter welchen rechtlichen Voraussetzungen zu Werbezwecken nutzen darf. Anhand von praktischen Beispielen wird dargelegt, was Trittbettfahrer aus rechtlicher Sicht dürfen und was nicht.TT/05.02.2008 ---) Literaturübersichten
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