| TT - BEGRIFF |
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Patentrecht |
Sammelwerke |
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| TT - ZAHL | EU465 |
Das Verhältnis zwischen dem Immaterialgüter- und dem Kartellrecht ist konfliktträchtig und weder in Theorie noch Praxis restlos geklärt. Obschon beide Rechtsgebiete die Förderung des Wettbewerbs bezwecken, bedienen sie sich unterschiedlicher Mittel. Dies bedingt eine Abwägung zwischen den Interessen an der ausschließlichen Nutzung eines Rechts und dem Zugang zu demselben, gerade im Hinblick auf die Ermöglichung von Folgeinnovationen. Einerseits wird hinsichtlich der Erweiterung der immaterialgüterrechtlichen Schutzgegenstände vor Fehlmonopolisierungen gewarnt, anderseits sieht sich das Kartellrecht dem Vorwurf der Verhinderung von Investitionen in die Forschung ausgesetzt.
Die vorliegende Arbeit untersucht in einem ersten Kapitel die Ziel- und Zwecksetzung des Patent- und des Kartellrechts. Anschließend wird das Verhältnis zwischen den beiden Rechtsgebieten im Recht der Europäischen Union dargestellt. Das dritte Kapitel behandelt die neueren Entwicklungen im Bereich der Patentierung von Genen und Gensequenzen und die sich in diesem Zusammenhang stellende Zugangsproblematik. Im letzten Kapitel wird schließlich auf die Lehre und Rechtsprechung zu Art. 3 II Kartellgesetz eingegangen.
TT/03.02.2006 ---) Literaturübersichten
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