| TT - BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
| TT - ZAHL |
Zum Schutz des Design anerbieten sich sowohl das Urheberrechts-, das Design- als auch das Markenschutzgesetz. Gemäß diesen drei Gesetzen beurteilt sich die Schutzfähigkeit einer Formgebung anhand von Kriterien wie Individualität, Originalität oder Eigenart. Die meist mit qualitativen Werturteilen verbundene Interpretation dieser Schutzvoraussetzungen hat Lehre und Rechtsprechung erhebliches Kopfzerbrechen beschert, weshalb vorliegend - unter Berücksichtigung internationaler Gesetzgebung - Auslegungshilfen geboten werden.
Eine Darstellung der historischen Entwicklung des Design soll den Leser zudem für die veränderten Rahmenbedingungen des Designschaffens der letzten hundert Jahre und die Schlussfolgerung sensibilisieren, dass das Urheberrecht das adäquate Instrument für den Designschutz darstellt.
TT/13.10.2002
| BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend: