| TT - BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
| TT - ZAHL |
Nach Darstellung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Ghostwriter und seinem Vertragspartner im allgemeinen wird erörtert, wer Urheberrechte an dem durch den Ghostwriter geschaffenen Werk geltend machen kann. Als Kernpunkt wird die Frage nach der Rechtswirksamkeit von Ghostwriter-Abreden behandelt. Geprüft wird insbesondere, ob das schweizerische Urheberrecht eine Übertragung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Ghostwriters an seinem Vertragspartner zuläßt. Die Autorin kommt aufgrund einer Untersuchung der Rechtsnatur des droit moral zum Schluß, daß Ghostwriter-Abreden grundsätzlich durchsetzbar sind, sofern der Ghostwriter durch die Übertragung der Urheberpersönlichkeitsrechte nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
Interessenten: Richter, Anwälte, Medienunternehmen, Journalisten, Bibliotheken usw.
TT/21.09.1998
| BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
| in TT-Buchbesprechungen nach weiterer LITERATUR | ||||
| |
||||