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Mit Blick auf Multimedia wird gegenwärtig von verschiedenster Seite ein Hinterherhinken der urheberrechtlichen Gesetzgebung beklagt. Unterstützt von vielen Juristen und Juristinnen vertreten Interessengemeinschaften der Computer- und Medienindustrie die Ansicht, daß die heutigen Regelungen im Bereiche des Urheberrechts die Entwicklung von Multimedia behindern. Gefordert wird eine Anpassung der Rechtsordnung an die Realitäten einer vermehrt digital vernetzten Informationsgesellschaft. Die vorliegende Arbeit untersucht einerseits, ob eine solche Anpassung nötig ist, andererseits aber auch, wie sich Multimedia in das geltende Urheberrechtssystem einfügen läßt. Sie zeigt auf, daß - entgegen oft gehörter Meinung - viele Fragen, welche mit der Herstellung und Verwertung von Multimediaprodukten zusammenhängen, durchaus kein rechtliches Neuland darstellen.
Interessenten: Gerichte, Anwälte, Medienunternehmen, Medienschaffende, Bibliotheken usw.
TT/29.10.1998
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