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Das Werk legt die Notwendigkeit eines urheber- bzw. leistungs-schutzrechtlichen Schutzes im Bereich der Artistik dar. Die sich rasant ändernde Kultur- und Medienlandschaft sowie die Entwicklung der Aufnahme - und Übertragungstechnik mit den damit verbundenen weltweiten Verwertungsmöglichkeiten künstlerischer Darbietungen hat die Zirkus- und Varietékünstler - infolge schwindender Arbeitsmöglichkeiten - in eine existenzbedrohende Situation gebracht. Eine daraus resultierende Schutzbedürftigkeit der Artisten sowie deren Forderung nach einem effektiven Schutz wirft die Frage auf, ob es gerechtfertigt sei, den Artisten Verbotsrechte und Vergütungsansprüche, welche den Urhebern und Interpreten zustehen, weiterhin gänzlich zu verweigern. Dies hängt im deutschsprachigen Raum - im Gegensatz zum in Frankreich und Belgien gesetzlich statuierten, von der Werkdarbietung unabhängigen Interpretenschutz für Artisten - de lege lata einzig davon ab, ob der Zirkus- und Varietékunst urheberrechtliche Schutzfähigkeit zuerkannt wird.
Inhaltsübersicht:
TT/05.03.2000
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