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"Das Urheberrecht schützt keine Tatsachen." Dieser viel gelesene Satz ist so einprägsam wie falsch, denn auch das urheberrechtlich geschützte Werk ist eine Tatsache. Da es die Aufgabe der Medien ist, über Tatsachen zu berichten, stellt sich die in der vorliegenden Dissertation untersuchte Frage, ob das Urheberrecht die freie Berichterstattung einschränkt. Die Problemstellung bietet die Gelegenheit, auch allgemeine Probleme des Urheberrechts näher zu beleuchten. Dabei wird von der Grundüberlegung ausgegangen, dass sich die Wertung der kollidierenden Interessen nicht auf die Regelung der urheberrechtlichen Schranken konzentriert - auch Objekt und Inhalt des Urheberrechts sind das Resultat einer Wertung. Diese hat die Gesichtspunkte zu beachten, die sich aus der Eigentumsgarantie und der Meinungsfreiheit ergeben.
Die Arbeit berücksichtigt auch ausländisches Recht, namentlich des deutschen Sprachraumes.
TT/18.11.2000
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