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"Sync right", "synchronization right", "Synchronisationsrecht", "Synchronisierungsrecht", "Filmherstellungsrecht", "Filmverwendungsrecht", "Film(be)nutzungsrecht", "Werkverbindungsrecht", "(Musik-)Verfilmungsrecht", "Einblendungsrecht" - das sync right hat viele Namen. Dabei handelt es sich um das Recht des Musikurhebers, einem Hersteller einer audiovisuellen Produktion die Zustimmung zu erteilen, seine vorbestehende Musik in Verbindung mit den - meist bewegten - Bildern zu nutzen. Es wird entweder von der Musikverwertungsgesellschaft, vom Musikverleger oder ausnahmsweise vom Urheber persönlich wahrgenommen.
Die vorliegende Arbeit behandelt dieses schillernde Thema anhand eines Rechtsvergleichs zwischen Deutschland und der Schweiz, wobei deutlich wird, weshalb man das sync right durchaus als urheberrechtlichen "Paradiesvogel" bezeichnen kann.
Interessenten: Professionelle Musik-, Film- und Multimediaschaffende, Urheberrechtler
TT/28.11.2002
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