Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
Deutschland
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TRANSPATENT
TT - ZAHL
DE597
0415
503
Januar 1998
Die Konkurrenz schläft nicht. Heute sind bereits über 85.000 Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen. Tendenz weiter steigend. Im schärfer werdenden Wettbewerb hat nur derjenige dauerhaft gute Chancen, der sich auf der Basis des neuen Berufsrechts entscheidende Vorteile sichert.

Dieser neue Kommentar erscheint jetzt als maßgeschneideter Berater für die anwaltliche Praxis. Er informiert über die Möglichkeiten, die das reformierte Berufsrecht eröffnet und zeigt, wie die Ressourcen einer Kanzlei optimal ausgeschöpft werden können.

Teil I enthält eine systematische Kommentierung der Berufsordnung einschließlich der ebenfalls neuen Fachanwalts- und Fachanwaltsverfahrensordnung. Die Darstellung bezieht sich immer auf die dazugehörigen Bestimmungen der BRAO, so daß die Auswirkungen und Änderungen des neuen Berufsrechts auf die Praxis deutlich werden.

Mitkommentiert sind die Standesregeln der Rechtsanwälte der Europaischen Gemeinschaft (CCBE).

Teil II enthält ein Berufsrechts-ABC, in dem über die Kommentierung hinaus Begriffe aus dem Anwaltsrecht erläutert werden, die den Anwalt in der täglichen Praxis am meisten beschäftigen. Sie erleichtern den Zugang zu den berufsrechtlichen Fragen und verschaffen einen schnellen ersten Überblick.

Das Berufsrechts-Lexikon mit seinen rund 450 Stichwörtern bereitet die Materie zusätzlich auf - alphabetisch geordnet und besonders übersichtlich. Querverweise führen jeweils zur umfassenden Erläuterung im Kommentarteil.

Der Kommentar wendet sich an Rechtsanwälte.

Bearbeiter: Dr. Wolfgang Hartung, Rechtsanwalt in Mönchengladbach, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf; Dr. Thomas Holl, Rechtsanwalt in Düsseldorf, Hauptgeschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf; Dr. Heike Lörcher, Rechtsanwältin in Köln, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer, Leiterin des Büros Brüssel; Dr. Jörg Nerlich, Rechtsanwalt in Köln, Wissenschaftlicher Assistent am Instituts für Verfahrensrecht an der Universität zu Köln; Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt in Hannover

TT/16.01.1998



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