Buchbesprechung
| TT - BEGRIFF |
Deutschland |
Allgemeine Rechtsgebiete Bürgerliches Recht |
Einzel-
und Sammelwerke |
TRANSPATENT |
| TT - ZAHL |
DE597 |
0515 |
509 |
September 1998 |
- Dahmen, Thomas, Rechtsanwalt (Hrsg.)
- "Vorläufiger Rechtsschutz in der anwaltlichen Praxis"
- Grundwerk Juni 1998,Handbuch DIN A5, 1 Band im Ringordner, ca. 1000 Seiten + CD-ROM, DEM 228,-
Aktualisierungen 4-mal jährlich
- Verlag Recht und Praxis GmbH, Kissing
- Bestell-Nr.: 1930
Das Handbuch inklusive CD-ROM unterstützt konkret bei der vorläufigen Sicherung der Ansprüche des Mandanten und ermöglicht ein schnelles und gezieltes Handeln. Mit einer praxisgerechten Konzeption werden zu allen relevanten Rechtsgebieten passende Musterlösungen präsentiert, unterstützt durch Mustertexte auf der CD-ROM, die individuell berarbeitet werden können.
Der praktische Aufbau:
- Im Mittelpunkt steht bei jedem Kapitel das entsprechende Antragsmuster.
- Es schließen sich ausführliche Erläuterungen an zu problematischen Punkten wie etwa Zuständigkeit, Verfügungsgrund, -anspruch, materielle Voraussetzungen.
- In einem weiteren Kapitel wird schließlich die dazugehörige wesentliche Rechtsprechung in Form von Leitsätzen dargestellt.
Aus dem Inhalt
- Wegweiser
- Vorläufiger Rechtsschutz
- bei allgemeinen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- in Familiensachen
- in der Zwangsvollstreckung
- im Arbeitsrecht
- in Wettbewerbssachen
- im Gesellschaftsrecht
- im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
- im Verfahren vor den Sozialgerichten
- im Verfahren vor den Finanzgerichten
- im Verfahren vor dem EuGH
TT/10.09.1998
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
per Telephon ++ 49 211 9342301
per Fax an ++ 49 211 319784
per Post an TRANSPATENT GmbH - POB 10 50 27 - 40 041 Düsseldorf -
Germany.Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen
Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)