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Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Bürgerliches Recht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
DE597
0515
515
Juli 1999

Befreit von den Schwerfälligkeiten der BGB-Gesellschaft wird die Partnerschaftsgesellschaft als alternative Rechtsform für Freiberuflergemeinschaften immer attraktiver. Zum 1. August 1998 sind umfangreiche Gesetzesänderungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) in Kraft getreten. Die Neuauflage des RWS-Kommentars erläutert sämtliche Änderungen: Die bisher als praxisfern kritisierte Lösung der Haftungsfrage wurde durch die Neufassung des § 8 Abs. 2 dahin gehend geregelt, daß jetzt eine gesetzliche Haftung des handelnden Partners eintritt. Erstmals wird der Begriff des freien Berufs in § 1 Abs. 2 Satz 1 definiert. Das Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) verpflichtet die Partnerschaften, künftig auf ihren Geschäftsbriefen ebenso wie Handelsgesellschaften bestimmte Mindestangaben zu machen. Weitere die Partnerschaft indirekt betreffende Gesetzesänderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) und der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sind ebenfalls berücksichtigt. Die Verfasser haben noch intensiver als in der ersten Auflage die verschiedenen Berufsrechte eingearbeitet, die für die Partner beachtliche Vorgaben enthalten. Schließlich wurde die gesamte Rechtsprechung und Literatur seit Erscheinen der Vorauflage ausgewertet.

In einem Anhang sind sämtliche Materialien zum Gesetzgebungsverfahren - vom Regierungsentwurf bis zur Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses - kommentarartig zusammengestellt. Randhinweise garantieren die Übersichtlichkeit der Darstellung. Das umfassende Stichwortverzeichnis gewährleistet den schnellen Zugriff auf jede Einzelfrage. Prof. Dr. Lutz Michalski ist Ordinarius für Bürgerliches Recht, an der Universität Bayreuth und hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen besonders mit gesellschaftsrechtlichen Fragen und dem Recht der freien Berufe befaßt. Dr. Volker Römermann hat sich in seiner Rechtsanwaltskanzlei besonders auf das Gesellschaftsrecht der freien Berufe konzentriert. Er ist Lehrbeauftragter der Universität Hannover.

TT/25.07.1999



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