Buchbesprechung: „Rechtsfragen der digitalen Signatur“ von Hoeren / Schüngel (Hrsg.)




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Bürgerliches Recht
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
0515
521
August 2000


  • Hrsg. von Prof. Dr. Thomas Hoeren; Dipl-Wirt. Inform. Martin Schüngel; Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster

  • Rechtsfragen der digitalen Signatur
    Eine Einführung in Recht und Praxis der Zertifizierungsstellen
    Reihe: Electronic Commerce und Recht, Band 1

  • 2000, 431 Seiten, kartoniert, DEM 98,- (EUR: 50,11) zzgl. Versandkosten
  • ERICH SCHMIDT VERLAG Berlin Bielefeld München

  • ISBN-Nr.: 3-503-04890-1

Zur Reihe: Der elektronische Geschäftsverkehr wirft eine Reihe von rechtlichen Problemen auf, die im Zusammenhang mit der Verwendung neuer Medien und neuer Kommunikationsnetze (z. B. Internet) auftreten. Diese Probleme zu definieren und zu lösen ist Aufgabe dieser neuen Schriftreihe.

Zum Inhalt: Die digitale Signatur ist die Schlüsseltechnologie des nächsten
Jahrhunderts. Gerade weil elektronische Dokumente nicht in den Rahmen traditioneller Form- und Beweisvorschriften passen, ermöglicht allein die digitale Signatur bei entsprechender Handhabung den elektronischen Handel in einem für alle Beteiligten sicheren und verläßlichen Rechtsrahmen.

Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Informations- und Kommunikationdienstgesetz viel dafür getan, eine technische Infrastruktur für den Umgang mit digitalen Signaturen festzulegen. Zwar enthält das Signaturgesetz selbst keine Regelungen zur Beweisqualität von digitalen Signaturdokumenten. Dennoch führte das Gesetz sehr schnell zur Etablierung von Zertifizierungsinstanzen, die aufgrund ihres sehr hohen Sicherheitsstandards Vertrauen in die neue Technologie ermöglichen. Die Europäische Kommission hat mit ihrer Richtline zur digitalen Signatur (RL 1999/93/EG vom 13.12.1999) diese Zielrichtung noch verstärkt. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie werden digital signierte Dokumente bei Beachtung bestimmter technischer Vorgaben den gleichen Beweiswert wie schriftliche Urkunden haben. Dieser Grundgedanke wird den elektronischen Handel maßgeblich fördern und zur Generierung von Webtrust beitragen.

Dennoch bleibt eine Fülle ungeklärter Rechtsfragen. Dieser erste Band der neuen Reihe „Electronic Commerce und Recht“ bietet für einige dieser Fragen Lösungsansätze.

TT/24.08.2000


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