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Welches nationale Recht gilt bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet? Michael von Hinden untersucht Möglichkeiten und Grenzen des geltenden Kollisionsrechts auf rechtsvergleichender Basis.
Verletzungen der Ehre und anderer Persönlichkeitsgüter gelten als typische Delikte des Internets. In einem besonders sensiblen Spannungsfeld grundrechtlich geschützter Interessen verläuft die sachrechtliche Grenze zwischen erlaubtem und haftungsrechtlich sanktioniertem Handeln in den einzelnen Rechtsordnungen allerdings sehr uneinheitlich. Im Konfliktfall erlangt daher die kollisionsrechtliche Frage nach dem anwendbaren Recht besondere Bedeutung, die sich bei einer Verbreitung von Informationen im globalen "Netz der Netze" regelmäßig stellt.
Die Anknüpfungsmomente des Internationalen Privatrechts tun sich freilich schwer in einem technischen Umfeld, dessen Zweck gerade in der Überwindung territorialer Maßstäbe besteht. Wo liegt der Tatort des Delikts, wenn die eingespeisten Äußerungen global zugänglich sind? Führt die technische Omnipräzens zur Anwendbarkeit sämtlicher nationaler Rechtsordnungen? Oder ist die verweisungsrechtliche Methode zur Lösung derartiger Rechtskollisionen schlicht ungeeignet?
Michael von Hinden untersucht die kollisionsrechtliche Fragestellung auf der Grundlage des kürzlich neu geregelten deutschen Internationalen Deliktrechts (Gesetz zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen vom 21. Mai 1999 - BGBl. Teil I/1999, S. 1026)
TT/12.01.2001
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