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Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Bürgerliches Recht
Computerrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
DE597
0515
526
Februar 2003

Die BVB-Computersoftware enthält amtliche Texte, Vertragsscheine und amtliche Nutzerhinweise, Erläuterungen der "Besonderen Vertragsbedingungen für die Überlassung, Erstellung, Planung und Pflege von DV-Programmen" sowie die neuen "Ergänzenden Vertragsbedingungen der Überlassung von Standardprogrammen gegen Einmalvergütung und der Beschaffung von IT-Dienstleistungen". Diese Mustervertragsbedingungen sind ergänzende Bedingungen im Sinne des § 9 Nr. 3 VOL/A. In der Praxis hat sich jedoch ergeben, dass diese Mustervertragsbedingungen auch Modellcharakter für private Beschaffer haben.

Der Autor war ständig Mitglied der Verhandlungsdelegation der Industrieverbände (VDMA, ZVEI, BVB, BVBIT, VSI) mit den Vertretern der Öffentlichen Hand (Bund und Ländern) und hat über 20 Jahre an der Erarbeitung der BVB und EVB-IT-Computersoftware maßgeblich mitgewirkt. Seine Erläuterungen geben die Hintergründe der BVB und EVB-IT-Bedingungen wieder und stellen diese in einen technischen und rechtlichen Gesamtkontext. Zudem gibt er er viele hilfreiche Hinweise in Bezug auf die Nutzungs- und Vereinbarungsmöglichkeiten bei den BVB und EVB-IT-Vertragsbedingungen, die für die Anwender in der IT-Branche in der Wirtschaft und in der Öffentlichen Hand von Bedeutung sind.

Die 6. Auflage dieses bewährten Standardwerkes enthält das neue Schuldrecht 2002, das erforderliche technologische Know-how, Verfahrensanforderungen, die neuen Technologien wie E-Commerce, die marktüblichen Vertriebsarten, alle einschlägigen Rechtsaspekte (Urheber- und Lizenzrecht, Schutzrechte wie Datensicherung usw.), Vorschläge über vertragliche Vereinbarungen zu vielen wichtigen Regelungen, wie:

Diese Musterverträge für den Bereich der Datenverarbeitung sind für jeden Verantwortlichen, der im Bereich des Vertriebs und Einkaufs von DV-Produkten tätig ist, ein wichtiges Entscheidungsmittel.

Rechtsprechung und Rechtsliteratur sind bis August 2002 ausgewertet.

TT/14.02.2003   ---) Literaturübersichten


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