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Bürgerliches Recht |
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Die Schuldrechtsreform ("Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" vom 26. November 2001, in Kraft ab 1. Januar 2002 - BGBl. Teil I/2001, S. 3138-3218) hat weitreichende Auswirkungen auf die anwaltliche Praxis. In weiten Bereichen muss die der täglichen Arbeit zugrundeliegende Grammatik des Zivilrechts neu erlernt werden.
In dem neuen Kommentar erläutern renommierte Hochschullehrer die durch die Schuldrechts-, Schadensersatzrechts- und Mietrechtsreform geänderten oder neu eingefügten Vorschriften. Die aus dem bisherigen Schuldrecht unverändert übernommenen Vorschriften werden insoweit erläutert, als sie durch das veränderte Umfeld betroffen sind.
Kommentiert werden die Normen insbesondere folgender Bereiche:
Der Kommentar ist unentbehrlich für die schwierige Lern- und Einarbeitungsphase des Umbruchs und sollte deshalb in keiner Kanzlei fehlen.
TT/15.02.2002 ---) Literaturübersichten
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