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Bürgerliches Recht |
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Aufgrund langjähriger Ausbildung und beruflicher Erfahrung unterlegt jeder Jurist bei der Bearbeitung eines Falles fast schon "reflexartig" antrainierte Prüfschemata und Lösungsmodelle. Zum Erlernen des neuen Schuldrechts (geschaffen durch das am 1.1.2002 in Kraft getretene "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" vom 26. November 2001 (BGBl. Teil I/2001, S. 3138-3218) ist es daher notwendig, die altvertrauten Fälle anhand der neuen Rechtslage "durchzuspielen".
Die Fallsammlung zeigt, wie Standardfälle jetzt zu lösen sind und gibt Hinweise, wo in der praktischen Anwendung die Probleme liegen werden.
Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb lehrt an der Universität zu Köln Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht und hat zusammen mit ihren Mitarbeitern Dr. Arnd Arnold, Wolfgang Dötsch und Volker Kitz die Entstehung des Schuldrechts durch Publikationen begleitet.
[Siehe auch "AnwaltKommentar Schuldrecht" bzw. das Handbuch "Das neue Schuldrecht"]
TT/19.02.2002
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