Buchbesprechung: „Der Vertragsabschluß via Internet im internationalen Wirtschaftsverkehr“ von Dr. jur. Christiane Bierekoven




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
USA
Allgemeine Rechtsgebiete
Bürgerliches Recht
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
0515
536
April 2002


  • Dr. jur. Christiane Bierekoven:

  • „Der Vertragsabschluß via Internet im internationalen Wirtschaftsverkehr“
    Zustandekommen – Schriftform – Beweisrecht – Elektronische Signaturverfahren
    Deutsche und US-amerikanische Rechtslage * Rechtsvergleich * Internationale Lösungsansätze
    Schriftenreihe: Internationales Wirtschaftsrecht (IWR), Band 20

  • 2001, XXIX, 462 Seiten, Kunststoff, EUR 112,- zzgl. Versandkosten
  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln

  • ISBN 3-452-25024-5

Nach der Darstellung der technischen Grundlagen des Internet, seiner Sicherheitsrisiken und der Funktionsweise elektronischer Signaturverfahren untersucht die Verfasserin getrennt für das deutsche und das US-amerikanische Recht, ob Verträge elektronisch via Internet im formfreien und formgebundenen Bereich mit und ohne Einsatz elektronischer Signaturverfahren geschlossen und im Streitfall bewiesen werden können. Sodann werden die bisher auf internationaler Ebene vorgeschlagenen Regelungen dargestellt und bewertet.

Dieses Fachbuch wendet sich an alle Leser, die an wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen des 21. Jahrhunderts interessiert sind.

TT/06.04.2002


Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.


    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK