| TT - BEGRIFF |
|
Bürgerliches Recht |
Sammelwerke |
|
| TT - ZAHL |
Das Berliner Rechtshandbuch erläutert praxisbezogen die wesentlichen Typen computerbezogener Verträge, die Zulässigkeit von nutzungs- und haftungsbeschränkenden Regelungen in Formularverträgen und den aktuellen Stand des Urheber- und Patentrechtsschutzes von Software. Berücksichtigt sind die neuen EVB-IT-Musterverträge, die EN/ISO 9000:2000-Normen zur Qualitätssicherung, die Zulässigkeit von Pflichten des Kunden zur Aktivierung bzw. zur Nichtweitervergabe erworbener Software sowie die Urheber- und Nutzerrechte an Open Source-Software (wie Linux).
Die Rechte des Kunden aus Leistungsstörungen sind in der 6. Auflage neu dargestellt, denn fast alle Computerverträge müssen auf den Prüfstand der Schuldrechtsmodernisierung und angepasst werden. In der Praxis besonders wichtig sind (neben der längeren Gewährleistungsfrist) die umfassende Schadensersatzhaftung der Händler aus Software-Fehlern (auch für Vermögensschaden) und ihre Regressansprüche, die Software-Erstellung nach Kaufrecht, wenn Lieferung vereinbart wurde, und der erweiterte Mängelbegriff, aber auch die Möglichkeiten, die Regelungen des neuen Schuldrechts in Formularverträgen abzubedingen.
Der gesamte Buchinhalt mit zahlreichen Musterverträgen befindet sich auf der CD-ROM verlinkt mit einer umfangreichen Gesetzes- und Urteilsdatenbank als Hilfestellung.
Aktualisierungsservice: Das Computer-Vertragsrecht kann zur Fortsetzung bestellt werden. Dann erhält man - je nach Art und Umfang der Rechtsänderungen - ein CD-ROM-Update zu EUR 49,- oder eine Neuauflage des Rechtshandbuches mit CD-ROM zu EUR 89,-. Dieser Aktualisierungsservice kann jederzeit beendet werden. Man ist zu keiner Abnahme der Lieferung verpflichtet.
TT/01.10.2002
| BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend: