| TT - BEGRIFF |
|
Arbeitsrecht |
Sammelwerke |
|
| TT - ZAHL |
Das vorliegende Handbuch wurde speziell für den praktischen Umgang mit den aktuellen Vorschriften zum Arbeitsschutz konzipiert. Es enthält aber auch viele Anregungen aus dem gesamten Umfeld des Arbeitsschutzes. Neue Erkenntnisse, Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen werden nach neuesten Erfahrungen als Aktualisierungslieferungen zusammengestellt.
Das neue Arbeitsschutzgesetz, verabschiedet im August 1996 zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, enthält ganz neue Pflichten im betrieblichen Arbeitsschutz für fast alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigtengruppen im Unternehmen - von Bildschirmarbeitsplätzen in der Verwaltung bis zu Arbeitsplätzen in der Produktion. Unter anderem muß seit 21.08.1997 für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert sein. Bei Verstößen gegen diese neuen Vorschriften drohen Bußgelder bis zu 50.000,- DM. In Fachkreisen hat sich dieses Nachschlagewerk etabliert, das gerade kleineren und mittelständischen Unternehmen als wertvolle Hilfe zur Umsetzung der neuen Vorschriften in die Praxis dient. Als aktuelles Beispiel wurde in der Ergänzungslieferung März 1998 die Checkliste zur Bildschirmarbeitsplatzanalyse neu überarbeitet. In der aktuellen Fassung sind nicht nur die geltenden Normen berücksichtigt, sondern auch erste wichtige Erfahrungen und Anforderungen aus der betrieblichen Praxis eingearbeitet.
Ferner enthält dieses aktuelle Nachschlagewerk wertvolle Informationen darüber, was genau unternommen werden muß, um die drohenden Bußgelder zu vermeiden. Besonders nützlich bieten die fertig vorbereiteten Checklisten und Arbeitshilfen eine unmittelbare Unterstützung bei der rechtssicheren Erfüllung der verschärften Auflagen. Zahlreiche Skizzen und Beispiele sorgen für das schnelle Verständnis der neuen Bestimmungen.
Das Werk ist branchenübergreifend für den breiten Leserkreis. Nicht nur die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Sicherheitsbeauftragte, auch Geschäftsführer, Betriebsrat und andere Personen, die sich mit der Arbeitssicherheit befassen, sollen hier leicht verständlich die benötigten Informationen finden können.
Kurzübersicht:
TT/23.05.1998
| BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend: