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Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Handelsrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
DE597
0715
505
Januar 2001

Rückrufe insbesondere aus der Autoindustrie erlangen immer größere Bedeutung und haben ein herausragendes Medienecho. Theo Bodewig untersucht, ob diese Aktionen allein der Kulanz der Unternehmen überlassen bleiben können, oder ob auch zivilrechtliche Pflichten und Ansprüche bestehen.

Die Sicherheit von Produkten, die in der modernen Industriegesellschaft in unüberblickbarer Vielfalt und in riesigen Stückzahlen gefertigt und in Verkehr gebracht werden, ist eines der größten Probleme einer modernen Industriegesellschaft. Sie soll gewährleistet werden durch Vorschriften über die Herstellung der Produkte, durch die Aufstellung von Sicherheitsstandards, denen die Produkte zu genügen haben, und durch Zulassungsverfahren für die Vermarktung der Produkte. Ergänzt werden diese präventiven Schutzmaßnahmen durch das Produktsicherheitsgesetz (seit 1997) sowie durch das verschuldensabhängige Produkthaftungsrecht nach §§ 823 ff. BGB und das verschuldensunabhängige nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Haftungsvorschriften wirken einerseits ebenfalls präventiv, indem ihre Sanktion des Schadensersatzes Anreize zur Vermeidung von Rechtsgutverletzungen gibt, andererseits wirken sie kompensatorisch, indem sie den Geschädigten einen Ersatzanspruch einräumen, wenn der Schaden dennoch eingetreten ist.

Trotz dieser präventiv wirkenden verwaltungs- und zivilrechtlichen Regelungen gelangt aber immer noch eine Vielzahl von übermäßig gefährlichen Produkten auf den Markt und in die Hände der Endabnehmer und gefährdet diese und Dritte. Eine sinnvolle Produktsicherheitspolitik muß deshalb Schutzmaßnahmen auch für die Zeit nach dem Inverkehrbringen vorsehen. Auch hier ist an verwaltungsrechtliche und zivilrechtliche Vorschriften zu denken. Zu dem verwaltungsrechtlichen Instrumentarium gehören Verkaufsverbote, Rücknahmen von Marktzulassungen, Benutzungsverbote, Beschlagnahmen und die Anordnung von Rückrufen. Zivilrechtlich kommen Produktbeobachtungspflichten, Warnpflichten und Rückrufpflichten in Betracht.

Die vorliegende Arbeit untersucht, ob solche Pflichten bestehen, wie sie im Einzelfall konkretisiert werden können und ob den Pflichten durchsetzbare Ansprüche der Betroffenen auf ihre Erfüllung gegenüberstehen. Sie wird sich dabei auf die Untersuchung der Problematik nach dem Zivilrecht beschränken. Öffentlich-rechtliche Regelungen der "Nachmarktkontrolle" und strafrechtliche Sanktionen wegen der Unterlassung gebotener Rückrufe werden zwar berücksichtigt, doch nur soweit sie für die zivilrechtliche Beurteilung Bedeutung haben. Es wird herauszuarbeitet, dass das geltende Vertragsrecht, das verschuldensabhängige (§§ 823 ff. BGB) wie das verschuldensunabhängige Produkthaftungsrecht (PHG) oder das Wettbewerbsrecht (UWG) dem Hersteller, Importeur oder Händler eines Produktes Pflichten auferlegen, die von diesen Produkten ausgehenden Gefahren auch nach dem Inverkehrbringen abzuwenden, und welche korrespondierenden Ansprüche der Betroffenen zu erfüllen sind.

TT/11.01.2001 - [unter Einbeziehung des Vorworts des Verfassers]



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