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Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei. Dies gilt umso mehr, als seit Inkrafttreten des neuen Rechtsmittelrechts Fehler des Rechtsanwalts in erster Instanz kaum noch korrigierbar sind.
Prozessrechtlich versierte Anwälte haben es da leichter. Und hierfür sind die neuen AnwaltFormulare Zivilprozessrecht das ideale Hilfsmittel. Die AnwaltFormulare Zivilprozessrecht erläutern detailliert das zivilprozessuale Erkenntnisverfahren einschließlich des familiengerichtlichen Verfahrens und aller Nebenverfahren - wie etwa des Beweissicherungsverfahrens oder des einstweiligen Rechtsschutzes - sowie der kostenrechtlichen Aspekte inklusive Prozesskostenhilfe.
Dabei berücksichtigen die AnwaltFormulare Zivilprozessrecht die gängigen Kommentare und setzen sie in praktische Arbeitshilfen um. So bringen die Autoren in jedem Kapitel nach einer weiterführenden Literaturübersicht die rechtlichen Grundlagen auf den Punkt. Es folgen alle für die unmittelbare Mandatsbearbeitung notwendigen Musterformulare, Checklisten und Arbeitshilfen.
Dort, wo der Kommentar den Zweifel in der Rechtsfrage begründet, setzen die AnwaltFormulare Zivilprozessrecht mit ihren Hinweisen, Tipps und Mustern an. So findet man praktische Lösungen selbst bei Zweifelsfragen und hat gleich die notwendigen Arbeitshilfen zur Hand.
Die im Buch aufgeführten Musterformulierungen sind mit einer CD-ROM-Referenznummer markiert, die dann von der beigefügten CD-ROM aus verschiedenen wählbaren Textformaten (Word, RTF, MS-DOS-ASCII, Windows-Ansi) gleich in die eigene Textverarbeitung übernommen werden können.
Die Neuauflage der AnwaltFormulare Zivilprozessrecht ist mit 609 Mustern ein ideales Hilfsmittel und liefert nun in den Sachdarstellungen noch mehr Praxis-Hinweise zu den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren für die konkrete Prozesssituation.
Mit Stand vom 1. Oktober 2005 ist die Neuauflage der AnwaltFormulare ZPO topaktuell und berücksichtigt unter anderem:
Umfassend eingearbeitet ist auch die neuste Rechtsprechung - wie z.B. zum Berufungs- und Beschwerderecht, zum Recht der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und zu den neuen Instrumentarien wie etwa der Anhörungsrüge.
TT/10.02.2006 ---) Literaturübersichten
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