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Zivilprozess Entschädigung |
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Das JVEG ist als Teil des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (BGBl. I/2004, S. 718, 776 ff.) seit 1. Juli 2004 in Kraft und durch das Anhörungsrügengesetz vom 9.12.2004 (BGBl. I, S. 3220, 3228) bereits geändert. Es fasst den Regelungsgehalt der bisherigen Gesetze über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG) und ehrenamtlichen Richtern (EhrRiEG) zusammen und schafft in sich gegliederte und vereinheitlichte Entschädigungsregelungen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer, für Dritte und für ehrenamtliche Richter.
Die synoptischen Gegenüberstellungen des Wortlauts von JVEG, ZuSEG und EhrRiEG vor der Kommentierung jedes Paragrafen des JVEG beziehen die beiden bisherigen Gesetze, die noch einige Zeit neben dem JVEG Bedeutung haben, in die Darstellung ein. Die gründliche Kommentierung verarbeitet die Rechtsprechung bis Juli 2004, die Gesetzgebung bis Ende 2004 und stellt - für einen klassisch-juristischen Kommentar nicht selbstverständlich - vor allem die systematischen Zusammenhänge auch sprachlich für Nichtjuristen verständlich und nachvollziehbar dar. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis, Einführung in das JVEG (Materialien, Zielsetzung, Systematik), Inhaltsübersichten vor der einzelnen Kommentierung und Stichwortverzeichnis gehören natürlich dazu.
Mehr als ein reiner Kommentar beschreibt, strukturiert und erläutert der "Zimmermann"
Interessenten: Sachverständige aller Fachsparten, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter und andere nach dem JVEG Anspruchsberechtigte, Richter, Rechtspfleger, Justizverwaltungen, Bezirksrevisoren und rechtsberatenden Berufsgruppen.
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Gesetzestext
Einführung in das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 - Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 3 - Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
Abschnitt 4 - Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
Abschnitt 5 - Entschädigung von Zeugen und Dritten
Abschnitt 6 - Schlussvorschriften
Anhang 1: Haftung herangezogener Sachverständiger und anderer Anspruchsberechtigter nach dem JVEG für fehlerhaftes Verhalten
Anhang 2: Ländervereinbarungen zu gemeinsamen Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Kostengesetzen
Anhang 3: Vorschlag einer einfachen Lösung zur Aufwands- und Kostenkontrolle für qualifizierte Abrechnungen durch Sachverständige, die nach dem JVEG herangezogen werden
Stichwortverzeichnis
TT/27.05.2004 ---) Literaturübersichten
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