Buchbesprechung: „Die Rolle der staatlichen Gerichte im Schiedsverfahren“ von Dr. Ragnar Harbst




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TT-BEGRIFF
Deutschland
Großbritannien
Allgemeine Rechtsgebiete
Schiedsgerichtsbarkeit
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
GB630
1691
508
September 2002


  • Dr. Ragnar Harbst, Hamburg
  • „Die Rolle der staatlichen Gerichte im Schiedsverfahren“
    Ein Rechtsvergleich zwischen dem englischen Arbitration Act 1996 und deutschem Schiedsverfahrensrecht
    Abhandlungen zum Recht der Internationalen Wirtschaft, Band 60
  • 2002, 232 Seiten, kartoniert, EUR 65,- zzgl. Versandkosten
  • Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Heidelberg
  • ISBN-Nr.: 3-8005-1312-9

Sowohl England als auch Deutschland haben jüngst ihre Schiedsgesetze novelliert und damit auch das Spannungsfeld zwischen staatsgerichtlicher Kontrolle und Selbstständigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit neu bestimmt. Die Neuregelungen werden im Rahmen dieses Buches umfassend erörtert.

Untersucht werden staatsgerichtliche Befugnisse vor, während und nach Beendigung des Schiedsverfahrens. Dazu zählen insbesondere das Verfahren bei Erhebung der Schiedseinrede, die Überprüfung der schiedsgerichtlichen Zuständigkeit, Befugnisse bei der Ernennung und Entfernung von Schiedsrichtern, die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, Unterstützung bei der Beweisaufnahme, Vorlageverfahren zum EuGH und schließlich der wichtige Bereich der Anfechtung und Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen. Ebenfalls berücksichtigt werden die auch nach der Novellierung des englischen Rechts erhalten gebliebenen Befugnisse der Gerichte zur materiell-rechtlichen Überprüfung von Schiedssprüchen. Die Gegenüberstellung der Befugnisse beider Rechtsordnungen ermöglicht einen optimalen Einstieg in das neue englische Schiedsverfahrensrecht und bietet zudem eine detaillierte Zusammenstellung der staatsgerichtlichen Befugnisse nach dem neuen deutschen Recht.

Fazit: Eine Fundgrube für Anwälte, die im Bereich des internationalen Schiedsverfahrensrechts tätig sind sowie für Rechtsabteilungen von Unternehmen.

TT/28.09.2002




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