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Seit dem 1. Januar 2002 gilt das neue Schuldrecht. Betroffen ist auch der gewerbliche Rechtsschutz. Hier bringt die Reform des Verjährungsrechts, des Leistungsstörungsrechts, des Kaufrechts und des Werkvertragsrechts teils erhebliche Änderungen sowohl für Schutzrechtsverwertungsverträge (Schutzrechtsveräußerungs- und Lizenzverträge) als auch für die Schutzrechtserteilung sowie die Durchsetzung bereits bestehender Schutzrechte.
Hier setzt die vorliegende Arbeitshilfe an. In knapper Form bietet sie eine kurze und ganz auf die Praxis ausgerichtete Darstellung der zahlreichen Änderungen. Ergänzt und abgerundet wird das ganz auf den Praktiker im gewerblichen Rechtsschutz zugeschnittene Informationsangebot durch Formulierungsvorschläge für wichtige Vertragsklauseln, die Texte der neuen Regelungen sowie eine Gesetzessynopse.
TT/06.06.2002
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