Buchbesprechung: „Schuldrechtsmodernisierung und gewerblicher Rechtsschutz“ von Prof. Dr. jur. Christoph Ann und Alfredo Barona




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Gewerblicher Rechtsschutz
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
1985
509
Juni 2002


  • Dr. jur. Christoph Ann, LLM., Universitätsprof. in Freiburg/Br., Richter am Landgericht Mannheim; Alfredo Barona, wiss. Mitarbeiter

  • „Schuldrechtsmodernisierung und gewerblicher Rechtsschutz“

  • 2002, 94 Seiten, broschiert, EUR 38,- zzgl. Versandkosten
  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln

  • ISBN-Nr: 3-452-25199-3

Seit dem 1. Januar 2002 gilt das neue Schuldrecht. Betroffen ist auch der gewerbliche Rechtsschutz. Hier bringt die Reform des Verjährungsrechts, des Leistungsstörungsrechts, des Kaufrechts und des Werkvertragsrechts teils erhebliche Änderungen sowohl für Schutzrechtsverwertungsverträge (Schutzrechtsveräußerungs- und Lizenzverträge) als auch für die Schutzrechtserteilung sowie die Durchsetzung bereits bestehender Schutzrechte.

Hier setzt die vorliegende Arbeitshilfe an. In knapper Form bietet sie eine kurze und ganz auf die Praxis ausgerichtete Darstellung der zahlreichen Änderungen. Ergänzt und abgerundet wird das ganz auf den Praktiker im gewerblichen Rechtsschutz zugeschnittene Informationsangebot durch Formulierungsvorschläge für wichtige Vertragsklauseln, die Texte der neuen Regelungen sowie eine Gesetzessynopse.

TT/06.06.2002




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste



BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK