Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
VR China
Patentrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
CN 580
DE 597
2015
505
Mai/Juni 1994
(8-9/V/VI/94)

Im Jahre 1984 verabschiedete die Volksrepublik China ein Patentgesetz, das am 1. April 1985 in Kraft trat. Der bereits im März 1979 begonnene Aufbau eines modernen, an westlichen Vorbildern, insbesondere dem deutschen Patentgesetz, orientierten Patentsystems steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technologischen und politischen Aufbruch Chinas nach dem Tode von Mao am Ende der 70er Jahre. Dieser sozioökonomisehe Hintergrund des Patentsystems wird in einem ersten Teil in seinen Grundzügen nachgezeichnet.

Die Arbeit befaßt sieh eingehend mit den klassischen Fragen des Patentrechts, wie insbesondere dem Patenterteilungsverfahren und den Schutzobjekten, den Patentienrungsvoraussetzungen und den Schutzwirkungen. Hier wird deutlich, wie sehr sich der chinesische Patentgesetzgeber um einen internationalen Standard bemüht hat. Dieser Blickwinkel rechtfertigt einen Vergleich mit dem deutschen und europäischen Patentrecht.

Das Patentgesetz ist hiernach ein Instrument der chinesischen Öffnungspolitik. Untersucht wird daher auch die Entwicklung ausländischer Patentanmeldungen sowie die Rechtsstellung chinesisch-ausländischer Gerneinschafts- und Kooperationsunternehmen und ausländischer Unternehmen mit Sitz in der VR China.

Das Patentrecht der VR China stand andererseits von Beginn an vor der Aufgabe, sich systemimmanent in das sozialistische System der VR China einfügen zu müssen. Diese systennotwendige Einbindung des Patentsystems offenbart auf den ersten Blick einen eklatanten Widerspruch. Wie kann ein Patentsystem, ein klassisches Produkt marktwirtschaftlicher Wirtschaftsordnungen, in einem sozialistischen Wirtschaftssystem mit Gemeineigentum an Produktionsmitteln errichtet werden?

Dieser Widerspruch soll nach chinesischen Vorstellungen systemkonform durch ein "sozialistisches Patentgesetz chinesischer Prägung" aufgelöst werden. Es ist ein Ziel der Arbeit, diese Systemkonformität des chinesischen Patentrechts zu untersuchen. Diese Fragen werden vornehmlich im 4. und 5. Teil der Arbeit behandelt, wo es um die eigentumsrechtliche Zuordnung von Patentschutzrechten und um Fragen ihrer entgeltlichen Verwertung auf dem chinesischen Technologiemarkt geht.

Darüber hinaus enthält die Untersuchung eine erste Bestandsaufnahme nach fünf Jahren Patentgesetz zum Abschluß der "Aufbauphase" und am Ende des 7. Fünfjahresplans (1986-1990). Das Patentgesetz gilt zwar noch unverändert, doch sind auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen bereits einige Reformüberlegungen bekannt geworden, über die berichtet wird.

TT/02.12.1996



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