| TT - BEGRIFF |
|
Allgemein | Sammelwerke |
|
| TT - ZAHL |
Wie hoch ist der angemessene Lizenzsatz für die Nutzung einer technischen Erfindung? Ob Vergütung des Arbeitnehmererfinders, freie Vertragslizenz oder Lizenzanalogie bei Schadensersatz das Werk bietet Unternehmern, Mitarbeitern von Rechts- und Patentabteilungen, Erfindern und beratenden Anwälten eine übersichtliche und kompetente Entscheidungsgrundlage für gerichtliche Verfahren oder Lizenzverhandlungen.
Der Leser findet das Lizenzbeispiel, das seinem Fall am nächsten liegt, entweder direkt über die Internationale Patentklassifikation oder über das ausführliche Stichwortregister. Grundlage der dokumentierten Lizenzsätze sind Einigungsvorschläge der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt, die seit Ende der siebziger Jahre systematisch erfasst werden. Die Autoren geben die Bezugsgrundlage an und fassen die maßgeblichen Beurteilungskriterien zusammen. Auf diese Weise wird die Wahl des zutreffenden Lizenzsatzes nachvollziehbar. Seit Erscheinen der Vorauflage vor fünf Jahren hat die Schiedsstelle wiederum zahlreiche Einigungsvorschläge zur Ermittlung der Erfindervergütung im Wege der Lizenzanalogie erarbeitet. Daraus haben die Autoren etwa 100 Beispiele marktüblicher Lizenzsätze ausgewählt, die die vorliegende Sammlung erweitern und vertiefen. Drei Generationen von Vorsitzenden der Schiedsstelle stehen für die Qualität dieses Praxishandbuches. Es bietet Wissen aus erster Hand und basiert auf Lizenzverträgen, die Beteiligte in Schiedsstellenverfahren vorgelegt haben. Einbezogen sind darüber hinaus die speziellen Kenntnisse von Beisitzern, von denen viele in Rechts- und Patentabteilungen tätig sind. TT/10.08.2007 ---) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
BESTELLUNG
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend: