Buchbesprechung: „Die Sanktionen der Patentverletzung und ihre gerichtliche Durchsetzung im deutschen und französischen Recht“ von Dr. Pierre Treichel




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Frankreich
Patentrecht
Allgemein
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
2015
544
April 2002


  • Dr. Pierre Treichel, D.E.S.S.:
  • „Die Sanktionen der Patentverletzung und ihre gerichtliche
    Durchsetzung im deutschen und französischen Recht“


    GWR – Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, Band 115
    Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht
  • 2001, LVI, 320 Seiten, kartoniert, EUR 98,- zzgl. Versandkosten

  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-452-24975-1

Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) vom 5. Oktober 1973 hat ein einheitliches Verfahren zur Erteilung europäischer Patente geschaffen. Das europäische Patent ist jedoch kein einheitliches, europäisches Schutzrecht. Vielmehr ist es nur in denjenigen Vertragsstaaten geschützt, für die es beantragt und erteilt wird, und unterliegt dort nur teilweise, nämlich u.a. in bezug auf seinen Schutzumfang und seine Schutzdauer, den einheitlichen Vorschriften des europäischen Patentrechts. Das europäische Patent ist in Wahrheit ein „Bündel“ europäischer Patente mit europäischen und nationalen Schutzwirkungen.

Die Rechtsfolgen der Verletzung bestimmen sich nach dem Recht des Schutzstaates.
Bislang gibt es in Europa keinen rechtlichen Rahmen für Patentstreitsachen. Jedoch hat die Europäische Kommission die Überlegungen zur Schaffung eines Gemeinschaftspatents wieder aufgegriffen und am 1. August 2000 einen Verordnungsvorschlag über das Gemeinschaftspatent vorgelegt, der neben der Einrichtung eines zentralen Rechtsprechungssystems auch eigene Verfahrensregeln vorsieht. Auch für das europäische Patent wird gegenwärtig die Verabschiedung eines fakultativen Protokolls über die Streitregelung erwogen.

Die durch das internationale und europäische Patentrecht erfolgte Rechtsangleichung schließt grundlegende Diskrepanzen im Bereich des materiellen Patentrechts zwar weitgehend aus. Angesichts der erheblichen Unterschiede im Prozessrecht der EPÜ-Vertragsstaaten bleibt jedoch ein Harmonisierungsbedarf der postadministrativen Phase im Leben des Patents bestehen. Auch die vom TRIPS-Übereinkommen ausgehende Harmonisierungswirkung bleibt in diesem Bereich fragmentarisch.

Die französische Rechtslage bildet den Ausgangspunkt der Überlegungen. Im Anschluss hieran wird ein Überblick über die Rechtslage in Deutschland verschafft. Die Untersuchung beginnt nach einer kurzen Einleitung in die Problemstellung und den Gang der Darstellung mit einem bilateralen Vergleich der Patentverletzungsklagen im deutschen und französischen internationalen Privatrecht. Zentraler Teil des ersten Kapitels ist die Auseinandersetzung mit
den einschlägigen Gerichtsständen des EuGVÜ unter Einschluss der Rechtsprechung anderer europäischer Staaten. Die Fragestellung wird an konkreten Fallbeispielen deutlich gemacht. Auch wird die Anwendbarkeit des EuGVÜ auf das spezielle französische Rechtsinstitut der saisie-contrefacon geprüft.

Kapitel 2 enthält eine knappe Einführung in das TRIPS-Übereinkommen. Weiterhin werden in diesem Kapitel die im Bereich des Patentverletzungsverfahrens jeweils für Frankreich und Deutschland kennzeichnenden prozessrechtlichen Besonderheiten einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes analysiert. Kapitel 3 beleuchtet die Problematik des Nachweises der Patentverletzung. Kernstück dieses Kapitels ist die ausführliche Analyse des speziellen französischen Beweissicherungsverfahrens der saisie-contrefacon. Auch das schwierige Problem der Beweisbeschaffung im Ausland wird kurz angesprochen. Schließlich ist Aufgabe des 4. Kapitels, die einzelnen Ansprüche wegen Patentverletzung darzustellen, wobei insbesondere den grundlegenden Unterschieden zwischen dem französischen und deutschen Rechtssystem im Bereich des Erfinderschutzes zwischen Patentanmeldung und Patenterteilung Rechnung getragen wird.

Die prozessualen Vorschriften beider Länder werden auch auf ihre TRIPS-Konformität hin geprüft. Die einzelnen Abschnitte münden auf wohl abgewogene Bewertungen der Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtssysteme hinaus. In der vorgestellten Breite und wissenschaftlichen Tiefe der Gesamterörterung ist diese Studie wissenschaftlich wegbereitend Sie stellt auch für die Praxis der Patentrechtsdurchsetzung eine wesentliche Bereicherung dar, denn jeder Patentanwalt und Rechtsanwalt, welcher grenzüberschreitende Patentverlezungen zu verfolgen hat, wird mit Gewinn diese Untersuchung eines deutsch-französischen Staatsbürgers, der seine juristische Ausbildung im wesentlichen in Frankreich genossen hat, konsultieren können.

TT/06.04.2002




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