Buchbesprechung
| TT-BEGRIFF | Deutschland | Warenzeichenrecht Allgemein | Einzel- und Sammelwerke | TRANSPATENT |
| TT-ZAHL | DE 597 | 4015 | 505 | Juli/August 1996 (12-13/VII/VIII/96) |
- Wibmer, Dr. jur. Jeanette, Karin:
- "Rechtsschutz von Produktausstattungen in Europa"
Eine vergleichende Untersuchung des deutschen, englischen, französischen. italienischen, schweizerischen, europäischen und internationalen Rechts
- Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht SMI Heft 36, 1995
- 400 Seiten mit Stichwortverzeichnis, broschiert, DEM 122,-
- Verlag Stämpfli + Cie AG Bern
- ISBN-Nr: 3-7272-0586-5
In der grenzüberschreitenden Rechtspraxis sind Produktausstattungen bis heute selten wirksam
vor Imitation geschützt. Häufig bringt der Erstanbieter sein neu entwickeltes Produkt national
oder gar international auf den Markt, ohne dessen Ausstattung vorgängig als Marke bzw. Muster
oder Modell zu hinterlegen. Dadurch zerstört er selbst die Neuheit seiner Produktausstattung, die
für eine rechtswirksame Hinterlegung als Muster oder Modell erforderlich ist. Sofern seine
Konkurrenten die Produktausstattung nachahmen, verwässern sie zudem deren
Unterscheidungskraft, so daß der Erstanbieter dafür auch keinen markenrechtlichen Schutz mehr
beanspruchen kann. Formlosen urheberrechtlichen Schutz als Werk der angewandten Kunst
genießen Produktausstattungen in vielen Ländern nur, wenn sie objektiv und subjektiv eine
außerordentliche "schöpferische Gestaltungshöhe" aufweisen. Nach seiner schutzlosen
Markteinführung kann der Erstanbieter oft höchstens noch wettbewerbs- und/oder
deliktsrechtliche Verbotsnormen anrufen.
Die vorliegende Arbeit zeigt deshalb die aktuellen rechtlichen Grundlagen des nationalen,
europäischen und internationalen Schutzes von Produktausstattungen auf und stellt sie den
wirtschaftlichen Interessen der Erstanbieter, Wettbewerber, Abnehmer und der Allgemeinheit
gegenüber, um rechtspolitisch Verbesserungen anzuregen. Nebst dem juristischen und
patentanwaltschaftlichen Fachpublikum richtet sie sich insbesondere auch an Unternehmer, die
am Rechtsschutz ihrer Produktausstattungen interessiert sind.
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