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Die Bedeutung der Warenähnlichkeit wird vielfach unterschätzt und mit der Klasseneinteilung gleichgesetzt. Das ist ein weitverbreiteter, aber auch gefährlicher Irrtum. In der gleichen Klasse können einerseits Waren registriert sein, die nicht ähnlich sind. Dieser Irrtum kann zu einem vergeblichen Widerspruch oder einer vergeblichen Klage führen. Andererseits ist die Warenähnlichkeit klassenübergreifend. Das heißt, dass sich ähnliche Waren in anderen Klassen verstecken. Alle Markenrecherchendienste und alle Markenüberwachungsdienste recherchieren/überwachen aber nicht nach Warenähnlichkeit sondern klassenweise. Bei der Vorprüfung auf entgegenstehende Rechte ist der Richter/Stoppel ebenso unentbehrlich, wie bei der Entscheidung der Frage, in welchen Klassen eine Marke überwacht werden soll. Siehe hierzu im einzelnen "Krieger, Wissenswertes zur Markenbetreuung ".
Durch das neue Markengesetz ist an die Stelle der Gleichartigkeit die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen getreten. Die bisherige Rechtsprechung zur Gleichartigkeit hat durch diese Gesetzesänderung keineswegs an Bedeutung verloren, haben doch bereits die ersten Entscheidungen, insbesondere der Markensenate des Bundespatentgerichts deutlich gemacht, dass auch künftig für die Bestimmung des Ähnlichkeitsgrades auf die gleichen Erfahrungsregeln und Methoden wie bislang bei der Bestimmung der Gleichartigkeit zurückgegriffen werden kann und muß.
Für die 13. Auflage wurde das Werk überarbeitet und auf den neuesten Stand (Dezember 2004) gebracht. Eingearbeitet wurden über 600 neue Entscheidungen. Eingearbeitet ist auch die umfangreiche Spruchpraxis der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes. Das ermöglicht den "Blick über den Zaun", den die europäische Rechtsharmonisierung geradezu fordert, und gibt Rechtssicherheit.
So ist der "Richter/Stoppel" wieder das zuverlässige, aktuelle und informative Nachschlagewerk zur einschlägigen Spruchpraxis der Gerichte. Dieses Standardwerk ist für jeden Markenpraktiker ein unverzichtbares Arbeitsmittel, um in Kollisionsfällen über eine verlässliche und vor allem reproduzierbare Beurteilungsgrundlage zu verfügen.
Benutzer dieses unentbehrlichen Hilfsmittels sind vor allem Praktiker im nationalen und europäischen Markenrecht.
Vorwort
Benutzungsanweisung
Abkürzungen
Alphabetische Zusammenstellung der Entscheidungen
Anhang 1 Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen
Anhang 2 Empfehlungsliste zur Klasseneinteilung
Anhang 3 Erläuternde Anmerkungen zur Klasseneinteilung
Anhang 4 Mitteilung Nr. 9/02 des HABM zur Nizzaer Klassifikation
Anhang 5 Mitteilung Nr. 4/03 des HABM über die Verwendung von Klassenüberschriften
Anhang 6 Frühere Deutsche Warenklasseneinteilung (bis 30.9.1968)
Anhang 7 Systematische Zusammenstellung der neu in die 13. Auflage aufgenommenen Entscheidungen
Anhang 8 Beurteilungskriterien zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit
TT/08.07.2005 ---) Literaturübersichten
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