Buchbesprechung: „Die dreidimensionale Marke unter besonderer Berücksichtigung der Abgrenzung zu den Produktschutzrechten“ von Katrin Seibt




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Markenrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
4015
538
Mai 2002


  • Dr. Katrin Seibt:

  • Die dreidimensionale Marke unter besonderer Berücksichtigung der Abgrenzung zu den Produktschutzrechten

    Schriften zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht, Band 79
  • 2002, XXIII, 339 Seiten, kartoniert, EUR 81,- zzgl. Versandkosten

  • C.F. Müller Verlag, Hüthig Fachverlage, Heidelberg

  • ISBN 3-8114-5106-5

Die vorliegende Monographie befasst sich mit dem immaterialgüterrechtlichen Schutz von Waren- und Verpackungsformen. Der immaterialgüterrechtliche Schutz von Waren- und Verpackungsformen kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Vornehmlich ist dies Aufgabe der Produktschutzrechte. Seit der Reform des Markenrechts im Jahre 1995 haben die Firmeninhaber jedoch eine weitere Möglichkeit: den Schutz als dreidimensionale Marke. Die Öffnung des Markenrechts für den ihm an sich fremden Produktschutz bringt eine Reihe von Problemen mit sich, denen im Rahmen dieses Buches nachgegangen wird. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, die dem Firmeninhaber einerseits ein Ausschließlichkeitsrecht zur Belohnung technischer und ästhetischer Innovation zugestehen, dieses andererseits aber im Interesse der Konkurrenten, die durch Imitation zu Innovation finden müssen, zeitlich begrenzen.

Zur Lösung des Konflikts mit dem praktisch unbegrenzten Markenrecht wird nicht nur das deutsche Markenrecht mit seinen Schutzvoraussetzungen und -begrenzungen beleuchtet, sondern auch die amerikanische, englische und europäische Praxis sowie das Markenrecht der Benelux-Staaten. Hier geht es um die Frage, inwieweit diese mit der Formmarke seit längerer oder kürzerer Zeit vertrauten Rechtsordnungen fruchtbar gemacht werden können, um die markenrechtlichen Begriffe der Funktionalität, Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr so zu konkretisieren, dass zum einen bestimmte Gestaltungen im Interesse des Wettbewerbs von der unbefristeten Monopolisierulig ausgeschlossen werden, zum anderen dem Kennzeicheninteresse des Formeninhabers an der originellen, unterscheidungskräftigen Form Rechnung getragen werden kann.

TT/15.05.2002   —) Literaturübersichten



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