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Die abstrakte Farbmarke gehört zu den so genannten neuen Markenformen, die durch das Markenrechtsreformgesetz auf nationaler Ebene und durch die Gemeinschaftsmarkenverordnung gemeinschaftsweit eingeführt wurden. Die Möglichkeit, Farben und Farbzusammenstellungen auch dann zur rechtlich geschützten Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu verwenden, wenn die Farbe sich nicht mit bestimmten Konturen verbindet, zieht erhebliche Rechtsunsicherheiten nach sich, die in der Eintragungspraxis Ausdruck finden.
Neben der Markenfähigkeit der abstrakten Farbmarke beschäftigt sich das Werk vor allem mit der Behandlung der absoluten Schutzhindernisse. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Untersuchung des Verletzungsverfahrens und somit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine abstrakte Farbmarke mit Zeichen kollidiert, die eine identische/ähnliche Farbe beinhalten. Auch widmet sich die Autorin ausführlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine abstrakte Farbmarke rechtserhaltend benutzt wird.
TT/10.12.2004 ---) Literaturübersichten
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