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Die Arbeit benennt die empirischen Grundlagen der Schutzfähigkeit von Marken: diejenigen Tatsachen, die bei der Frage, ob an einem Zeichen ein Markenrecht gewährt wird (§§ 3 und 8 MarkenG), berücksichtigt werden müssen.
Hierzu zeigt das Werk durch sprachwissenschaftliche Untersuchungen erstmals, wie ein Zeichen zur Marke wird: Es wird nicht von Haus aus als Marke verstanden. Vielmehr werden Marken einem Produkt durch einen Taufakt zugeordnet; dieser Akt wiederum wird dem Markt kommuniziert. Hierauf aufbauend formuliert der Autor eine markenrechtliche Funktionenlehre. Die Arbeit stellt auch dar, auf welche Umstände die nationale und internationale Rechtsprechung derzeit abstellt. Einerseits erkennt der Autor in der bisherigen Rechtsprechung eine unnötig kritische Haltung gegenüber innovativen Markenstrategien. Andererseits schließt der Autor Lücken im Hinblick auf einige wichtige Freihalteinteressen der Wettbewerber, welche die Rechtsprechung derzeit lässt.TT/18.04.2007 ---) Literaturübersichten
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