Buchbesprechung: „Farben und Recht“ von Ingo von Münch




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
RA KRIEGER
SUCHE:
in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Markenrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
4015
560
August 2007


  • Prof. Ingo von Münch:

  • Farben und Recht

  • 2007, 48 Seiten, kartoniert, EUR 12,80 zzgl. Portokosten

  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln

  • ISBN-Nr.: 978-3-452-26581-4

Die experimentelle Wahrnehmungspsychologie geht davon aus, dass Farben drei unterschiedliche Eigenschaften aufweisen: den Farbton, die Helligkeitsstufe und den Sättigungsgrad. In Experimenten ist nachgewiesen, dass Menschen 200 Farbtöne unterscheiden können. Jeder Farbton weist ca. 500 Helligkeitsabstufungen auf, mit je etwa 20 Sättigungsstufen. Kaum ein Sachwort ist davor bewahrt, einen Farbton zu spezifizieren. Die Weite des Begriffes Farbe wird besonders deutlich sichtbar, wenn der Begriff nicht im technischen, sondern in einem übertragenen Sinne verwendet wird, etwa in einer Bedeutung von Profil, Charakter, Unterstreichung, Hervorhebung.

Die Studie befasst sich zum einen mit der Farbe im technischen Sinne, d. h., was darunter im üblichen (nicht im übertragenen) Sinne verstanden wird, zum anderen beleuchtet sie mit zahlreichen anschaulichen Beispielen juristische Fragestellungen wie:

  • Farben von Flaggen
  • Verbotene Farben
  • Parteifarben
  • Farben als Sympathie- und Antipathieträger
  • Rote Haare, nicht gefärbte Haare, blonde Haare
  • Schwarz und Weiß und andere Farben
  • Farben als (Marken)zeichen

TT/10.08.2007   —) Literaturübersichten



Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf – Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    RA KRIEGER
    SUCHE:
    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK