Buchbesprechung: „Die Rufausbeutung als Unlauterkeitskriterium in der Rechtsprechung zu § 1 UWG“ von Dr. Bernd Rößler




Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Wettbewerbsrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
5015
524
September 1998


  • Dr. Bernd Rößler

  • „Die Rufausbeutung als Unlauterkeitskriterium in der Rechtsprechung zu § 1 UWG“

    Hallesche Schriften zum Recht, HSR Band 2

  • 1997, VIII, 185 Seiten, Kunststoff, DEM 90.–

  • CarI Heymanns Verlag, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-452-23716-8

Die Untersuchung zur Rufausbeutung als Unlauterkeitskriterium zeichnet zunächst die Rechtsprechungsentwicklung nach. Der Autor stellt fest, daß die Rufausbeutung als generalklauselartiger Tatbestand hinsichtlich Ausfüllung und Reichweite in den einzelnen Anwendungsbereichen unterschiedlich gehandhabt wurde und keineswegs in ununterbrochenen Entwicklungslinien verlief. In der anschließenden Analyse wird der gute Ruf – das Ausnutzungsobjekt – und die Übertragung der Gütevorstellungen – der Ausnutzungsvorgang – anhand der von der Rechtsprechung angebotenen Kriterien näher untersucht.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Verhältnis des Rufausbeutungstatbestands zu den Aussagen der Sonderschutzrechte sowie anderen Fallgruppen, die im Rahmen von § 1 UWG entwickelt wurden. Nachfolgend geht der Autor auf die Problematik des Wettbewerbsverhältnisses ein, das der jüngeren Rufausbeutungsjudikatur folgend weit gefaßt wird. Daran anschließend prüft er, inwiefern ein Wettbewerbsverhalten schon als unlauter betrachtet werden kann, wenn sich der Wettbewerber damit an einen fremden Ruf anlehnt.

Da der Verfasser die Tragfähigkeit des Rufausbeutungsbegründung für ein Unlauterkeitsurteil ablehnt, schließt sich für ihn die weitergehende Frage an, ob es überhaupt einer Rufausbeutungsbetrachtung bedarf, um zu wettbewerbskonformen Ergebnissen zu gelangen. Hierbei geht er in einem Ausblick insbesondere auf das neue Markengesetz ein.

TT/30.09.1998




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
    Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen
    Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt
    vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
      juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)


    SUCHE

    in anderen
    TT-SeitenExakt
    in TT-Buchbesprechungen nach weiterer LITERATUR
    TT-HOMEPAGE
    NEWS
    GESETZE
    FEEDBACK
    RA
    KRIEGER