Buchbesprechung: „Das Recht der Firmen und Geschäftsbezeichnungen“ von Dr. jur. Gunther Bokelmann




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Wettbewerbsrecht
Markenrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
5015 / 4015
539
April 2001


  • Dr. jur. Gunther Bokelmann:

  • „Das Recht der Firmen und Geschäftsbezeichnungen“

    Berliner Leitfaden Recht
  • 5. Auflage 1999, 528 Seiten, broschiert, DEM 98,- zzgl. Versandkosten
  • Rudolf Haufe Verlag, FreiburgBR>
  • ISBN 3-448-04044-4

Egal ob Bau-, Automobil- oder Verlagsbranche: Jedes Unternehmen braucht einen Namen. Dabei handelt es sich nicht nur um ein bloßes Unterscheidungsmerkmal. Vielmehr dient die Firmenbezeichnung auch als Träger einer Imagebotschaft. Schließlich soll der potentielle Kunde etwas möglichst Positives mit dem Namen assoziieren. Doch bekanntlich lässt die deutsche Rechtsprechung nur bestimmte Formulierungen zu.

Gunther Bokelmann, von 1974 bis 1995 Richter am OLG Frankfurt a. Main, ein anerkannter Autor auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, durchleuchtet Schritt für Schritt die gesamte Rechtsprechung zum Thema und veranschaulicht den Text durch sehr viele Praxisbeispiele unter Verweis auf Hunderte von Gerichtsentscheidungen. Alle wichtigen Urteile werden erläutert und kommentiert und sind mit Verweisen auf weiterführende Literatur versehen.

Das Buch selbst ist in 7 Teile unterteilt, die sich jeweils der verschiedenen Schwerpunkte annehmen:

  • Die Geschäftsbezeichnung
  • Allgemeine Grundsätze des Firmenrechts
  • Die ursprüngliche (originäre) Firma
  • Die abgeleitete Firma
  • Umwandlung
  • Maßnahmen gegen die unzulässige Firma und den unzulässigen Firmengebrauch
  • Die Firma der Zweigniederlassung

Darüber hinaus wird der Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingehend dargestellt.

Unternehmensgründer, die informiert sein wollen, finden in diesem Buch alle Antworten auf ihre Fragen. Für Juristen stellt das Buch ein ausführliches Nachschlagewerk zur aktuellen Rechtsprechung dar.

TT/21.04.2001




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