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Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
Deutschland
Wettbewerbsrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
DE597
5015 / 4015
540
November 2001

Produktwerbung ist in einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung nicht nur eine sozialadäquate, sondern sogar erwünschte Tätigkeit. Die Werbefreiheit der Anbieter muss freilich dort ihre Grenzen finden, wo sie in nicht mehr tolerierbarer Weise mit Verbraucherschutzbelangen, insbesondere dem Schutz vor Irreführung, kollidiert.

In der deutschen Rechtsordnung wird die äußerste Grenze erlaubter Produktwerbung nicht nur von zivil- und verwaltungsrechtlichen, sondern auch von strafrechtlichen Bestimmungen markiert. In diesem Zusammenhang sind vor allem die Täuschungsschutzbestimmungen des Lebensmittel- und Wettbewerbsstrafrechts (§§ 17 Abs. 1, 52 Abs. 1 LMBG, 4 Abs. 1 UWG), aber auch der "klassische" Betrugstatbestand (§ 263 Abs. 1 StGB) interessant.

Dem deutschen Verbraucherschutzrecht wird allseits attestiert, dass es im Vergleich zu anderen EG~Mitgliedstasten ein sehr hohes, fast auf einsamer Höhe stehendes Schutzniveau gewährleiste. Demgegenüber hat sich auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts mittlerweile ein liberaler Täuschungschutzstandard etabliert, der vom Leitbild eines "informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers" ausgeht.

Bernd Hecker hat sich in seiner Habilitationsschrift das Ziel gesetzt, die Probleme, die aus dem Spannungsverhältnis zwischen nationalem Täuschungsschutzstrafrecht und Gemeinschaftsrecht resultieren, zu klären. Die bestehenden dogmatischen Strukturen des deutschen Lebensmittel-, Wettbewerbs- und Betrugsstrafrechts betrachtet er im Lichte des Gemeinschaftsrechts kritisch und entwickelt sie gemeinschaftsrechtskonform fort. Die Europäisierung des Rechts bietet Anlass für eine Neuinterpretation wettbewerbsrelevanter Straftatbestände, vor allem auch des Betrugstatbestandes. Tradierte dogmatische Strukturen des deutschen Strafrechts müssen vor diesem Hintergrund aufgegeben oder modifiziert werden.

Rechtsprechung und Literatur befinden sich auf dem Stand von Dezember 2000.

TT/07.11.2001



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