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Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
Deutschland
Wettbewerbsrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
DE597
5015
545
Dezember 2002

Es gehört nach herrschender Auffassung zum verfassungsrechtlich gesicherten Kern der Rechtskraft, dass ein nachträglicher Rechtsprechungswandel den Bestand des rechtskräftigen Urteils unberührt lassen muss. Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsurteilen führt das dazu, dass nach einer Rechtsprechungsänderung einem Wettbewerber auf Dauer etwas untersagt sein kann, was allen anderen nunmehr erlaubt ist. Das Korrekturbedürfnis in diesen Fällen ist evident. Dem Rechnung zu tragen, ohne die Grundfesten der Rechtskraft systemwidrig zu beschädigen, verlangt aber die verfahrenstheoretischen Grundlagen der Rechtskraft und die besondere Struktur des Unterlassungsurteils genauer zu untersuchen.

Das leistet die vorliegende Arbeit. Sie begründet die systematische Einordnung des Unterlassungsurteils als Urteil auf wiederkehrende Leistung nach § 258 ZPO (Rentenurteil) und zeigt, warum die klassischen Grundsätze materieller Rechtskraft für solche Urteile nicht einschlägig sind, sondern die von der ZPO vorgesehene Abänderungsvorschrift des § 323 ZPO die Grenzen der Bindungswirkung eigenständig definiert. Gezeigt wird ferner, dass für die Kündigung von Vergleichen mit Dauerwirkung, insbesondere der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und des Unterhaltsvergleichs, im Ergebnis Ähnliches gilt wie bei § 323 ZPO als prozessuale Ausprägung der "clausula rebus sic stantibus".

Der verfahrenstheoretische Ansatz, den die Untersuchung entwickelt, wird durch einen rechtsvergleichenden Blick auf die Praxis der U.S. Bundesgerichte bestätigt.

Inhaltsübersicht

Erstes Kapitel: Einleitung

Zweites Kapitel: Genese und Strukturen negatorischen Rechtsschutzes im Privatrecht

Drittes Kapitel Die Dogmatik des materiellen Unterlassungsauspruchs im Spiegel seiner prozessualen Wirklichkeit

Viertes Kapitel Der nachträgliche Rechtswandel beim Unterlassungsverpflichtungsvertrag

Fünftes Kapitel Rechtskraft als (zweckmäßige) Rechtssicherheit oder (notwendige) Rechtsgewissheit in der Zeit

Sechstes Kapitel § 323 ZPO als Rechtsbehelf zur Abänderung von Unterlassungsurteilen

Siebentes Kapitel Die Abänderung von Permanent Injunctions aufgrund nachträglichen Rechtswandels in der Praxis der U.S. Federal Courts

Achtes Kapitel Schluss

Literaturverzeichnis
Sachregister

TT/06.12.2002   ---) Literaturübersichten


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