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Buchbesprechung

TT-BEGRIFF
Deutschland
Geschmacksmusterrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT-ZAHL
DE 597
6015
502
Juni 1996
(10-11/VI/96)

Dieser Kommentar ist ein idealer Begleiter für jeden, der sich mit der Anmeldung von Geschmacksmustern und mit deren Rechtsverteidigung befaßt. Die Knappheit der Darstellung und das vielfach angewandte Hilfsmittel, Leitsätze und wichtige Definitionen als Originalzitate aus der Rechtsprechung des BGH wiederzugeben, ermöglichen für den Praktiker eine rasche Orientierung auf diesem Rechtsgebiet. Auch der Nichtjurist kann sich leicht einen Überblick verschaffen und Antwort auf Fragen finden, die sich bei Anmeldung oder bei der Verletzung von Geschmacksmustern stellen.

Der Kommentierung der einzelnen Vorschriften des Geschmacksmustergesetzes folgt ein umfangreicher Anhang, in dem alle wichtigen Materialien im vollen Wortlaut abgedruckt sind. Dort finden sich Regeln, Vordrucke, Rechtsprechungs-Verzeichnisse, die Begründung des Gesetzgebers, Hinweise auf Kosten. Mit diesem Anhang, der es rechtfertigt, hier nicht nur von einem Kommentar sondern von einem Handbuch zu sprechen, werden auch Fragen beantwortet, auf die das Gesetz keine Antwort gibt.

Die nunmehr vorliegende 3. Auflage dieses bewährten Kommentars berücksichtigt vor allem die praktischen Erfahrungen und die Rechtsprechung zu den seit dem 01.07.1988 in Kraft getretenen wesentlichen Änderungen im formellen Geschmacksmusterrecht, also dem vollkommen neu geregelten Anmeldeverfahren. Gegenüber der Vorauflage wurden darüber hinaus Erweiterungen vorgenommen, die den Gebrauchswert als Handbuch weiter erhöhen. Im Rahmen der Einführung zum Kommentarteil wird der geschmacksmusterrechtliche Schutz nicht nur dem urheberrechtlichen sondern auch dem Schutz nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gegenübergestellt. Diesem sogenannten "ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz" ist ein eigenes Kapitel gewidmet, das die Möglichkeiten und Voraussetzungen dieses Schutzes aufzeigt, der immer dann wichtig wird, wenn es beispielsweise versäumt wurde, erfolgreiche Muster oder Modelle rechtzeitig als Geschmacksmuster anzumelden.

Hinweise auf die Rechtsfolgen der Einheit Deutschlands für das Geschmacksmusterrecht und auf die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer internationalen Hinterlegung von Geschmacksmustern finden sich in der Neuauflage ebenso wie ein Ausblick auf das in Vorbereitung befindliche Gemeinschaftsmuster der Europäischen Gemeinschaften.


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